arge therapie software
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV, BGBl. II Nr. 210/2016) bestimmt, dass unter bestimmten Voraussetzungen signierte Honorarnoten zu erteilen sind (Registrierkassenpflicht).
Wann brauchst du (k)eine Registrierkasse?
Je nach Höhe deines Gesamtumsatzes kannst du also entweder bis zu 7.500 Euro oder bis zu 15.000 Euro jährlich in Form von Barzahlungen einnehmen, ohne dass eine Registrierkassenpflicht entsteht.
Beachte, dass im Zusammenhang mit der Registrierkasse zwar von „Barzahlungen“ gesprochen wird, aber dass damit rechtlich nicht nur Bargeld gemeint ist. Vielmehr definiert der Gesetzgeber sämtliche Zahlungsarten als Barzahlung, mit denen unmittelbar vor Ort bezahlt werden kann. Dazu zählen also insbesondere:
Siehe auch die sehr informative Seite der Wirtschaftskammer zur Registrierkassenpflicht.
Kassa » Registrierkassenverwaltung bestellt werden.
Startbeleg- oder Jahresbelegprüfung mit der Belegcheck-App als PDF: belegcheck-rksv.pdf
Ich verwende eine andere Registrierkasse: Kann ich mit dieser Kasse bei eurem Programm weitermachen?
Das Online-Zertifikat ist laut den Geschäftsbedingungen von A-Trust 5 Jahre lang gültig und muss vor Ablauf rechtzeitig erneuert werden.
- Das neue Zertifikat kann mit einem Bestell-Formular direkt in unserer Software unter Menü Kassa » Registrierkassenverwaltung bestellt werden.
Unser Verwaltung hat keine automatische Abmeldefunktion; du must das manuell machen. Bitte befolge diese Schritte:
Kassa » Registrierkassenverwaltung die Verwaltung deiner Registrierkasse.Kassa außer Betrieb nehmen
Wichtig bei der Pflicht zur Belegerteilung ist, dass dies „zeitnah“ - wie die Verordnung sagt - erfolgt. Zeitnah meint, dass der Kunde unmittelbar und ohne Verzögerung nach dem Barzahlungsvorgang über den Beleg verfügen kann.
Es kommt daher nicht auf die Form an. Sowohl die Papierform als auch (zusätzlich oder alternativ) die digitale Form sind erlaubt.
Letztlich ergeben sich drei Möglichkeiten mit unserer Registrierkasse:
Kassa » Registrierkassenverwaltung und dort den Button Bondrucker.
Nein, inzwischen nicht mehr.
Früher haben wir Chipkarten-Zertifikate unterstützt, jedoch hat A-Trust die Aktivierung der ursprünglich an uns ausgestellten Chipkarten zurückgezogen. Angeblich war das rechtlich notwendig. Es war also nicht unsere Entscheidung, das Angebot der Chipkarten-Zertifikate einzustellen.
Verwende statt dem Chipkarten-Zertifikat ein Online-Zertifikat. Du kannst dieses direkt in der App unter dem Menü Kassa » Registrierkassen-Verwaltung bestellen.
Laut gängiger Praxis müssen diese Belege bei Bedarf ausdruckbar sein; sie müssen nicht zwingend direkt bei Erstellung ausgedruckt werden.
Kassa » RegistrierkassenverwaltungDEP-Ordner öffnen
Kassa » Registrierkassenverwaltung und dort mit dem Button DEP-Ordner öffnen.
Solltest du keinen Zugang zu unserer Software mehr haben, dann kann der Daten-Ordner unserer Software manuell durchsucht werden:
Wähle bitte diesen Pfad: ARGEPHYSIO\User1\RegKasse\#NameDeinerKasse#\DEP
Erstelle den Jahresbeleg nach Ablauf des alten Jahres aber vor dem ersten Barumsatz des neuen Jahres.
Falls du im neuen Jahr über einen längeren Zeitraum keine Barumsätze hast (z.B. weil du gerade in Karenz bist), dann musst du den Jahresbeleg trotzdem bis spätestens 15. Februar erstellen und prüfen.
Der rechtliche Hintergrund dazu ist wie folgt:
Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg), auszudrucken, zu prüfen und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.Um mögliche Unklarheiten mit vorzeitig erstellten Jahresbelegen zu vermeiden, erlaubt unsere Software die Erstellung von Jahresbelegen prinzipiell immer erst nach Ablauf des betroffenen Jahres.
Nein.
Wenn du bereits einen Jahresbeleg erstellt hast, dann ist kein separater Nullbeleg mehr notwendig.
Kassa » Registrierkassenverwaltung
Kassa » Registrierkassenverwaltung, Button Nullbeleg erstellenDEP exportieren und speichere das Protokoll auf dem USB-Stick.Kassa » Finanzprotokoll exportieren und speichere den Export auf dem USB-StickKassa » Beschreibung gem. BAO §131 und drucke das PDF aus oder speichere es auf dem USB-Stick