arge therapie software
Der österreichische Gesetzgeber schreibt vor, dass du eine Registrierkasse anmelden musst, sobald deine Bareinnahmen im laufenden Kalenderjahr eine bestimmte Umsatzgrenze überschreiten. Die relevante Umsatzgrenze für Bareinnahmen richtet sich dabei nach der Höhe deines gesamten bisherigen Umsatzes im laufenden Kalenderjahr.
Eine Grafik erklärt das einfacher als Worte. Hier siehst du auf einen Blick, wann genau du eine Registrierkasse brauchst:
Ja, wenn die Zahlung vor Ort erfolgt.
Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Registrierkasse auch sämtliche Kartenzahlungen, die unmittelbar vor Ort erfolgen, als „bare“ Zahlungen definiert. Eine Kartenzahlung ist somit nur dann von der Registrierkassen-Pflicht ausgenommen, wenn sie in einem Online-Shop übers Internet erfolgt (Fernabsatzgeschäfte, wo sich Patient und Therapeut bei der Zahlung nicht am selben Ort befinden).
Siehe die nächste Frage für weitere Details.
Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Registrierkasse sämtliche Zahlungen als „bare“ Zahlungen definiert, bei denen eine Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor Ort beglichen wird. Dazu zählen also insbesondere:
Folgende Zahlungsarten fallen somit nicht unter den Begriff der „Barzahlung“:
Sobald du die relevante Umsatzgrenze für Bareinnahmen im laufenden Kalenderjahr erstmalig überschreitest, benötigst du spätestens zu Beginn des übernächsten Quartals eine Registrierkassa.
Ein Beispiel:
Nein. Du musst deine Bareinnahmen selbst im Auge behalten und ggf. eine Registrierkasse anmelden.
Nein, normalerweise nicht.
Als Kassentherapeut nimmst du üblicherweise keine Bar- oder Kartenzahlungen entgegen und benötigst daher normalerweise auch keine Registrierkassa. Sofern du also nicht aus irgendeinem anderen Grund die jährlichen Grenzen für Barzahlungen überschreitest (z.B. aufgrund von zusätzlichen Bareinnahmen, welche nicht mit deinem Kassenvertrag in Zusammenhang stehen), dann brauchst du keine Registrierkasse.
Wir bieten die Registrierkasse zu einem unschlagbar günstigen Preis von nur 2,40 Euro pro Monat inkl. USt an. Dieser Preis ist ein Fixpreis und daher unabhängig davon, wie viele Rechnungen du mit deiner Registrierkasse tatsächlich ausstellst, oder wie hoch der Betrag dieser Rechnungen ist.
Wir kaufen das für den Betrieb der Registrierkasse gesetzlich vorgeschriebene Zertifikat vom österreichischen Vertrauensdiensteanbieter A-Trust. Diese Zertifikate sind das günstigste Angebot am Markt. Die Zertifikate von A-Trust haben eine fixe Laufzeit von 5 Jahren. Es ist leider nicht möglich, das Zertifikat für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben, da die Gültigkeitsdauer des Zertifikats von A-Trust vorgegeben wird.
Die Kosten für ein 5-jähriges Zertifikat belaufen sich daher auf insgesamt 144 Euro inkl. USt, die bei der Bestellung des Zertifikats unmittelbar fällig werden.
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Neue Kasse aktivieren (auch wenn das innerhalb der App eigentlich erst bei „Schritt 2“ steht).
Der Gesetzgeber verlangt, dass Registrierkassen durch eine sogenannte „Signaturerstellungseinheit“ (SEE) gegen Manipulation geschützt werden müssen. Diese SEE verwendet ein Zertifikat, welches auf deine persönliche Steuernummer ausgestellt werden muss. Das benötigte Zertifikat kannst du bei uns direkt über das ARGE-Programm wie folgt bestellen:
SEE Bestellformular.Weiter, bis du zu der Seite kommst, wo du deine Steuernummer eingeben musst.ONLINE.CHIPKARTE wird nicht mehr unterstützt und wird nur mehr aus historischen Gründen in der App angezeigt.Bestellung online senden.
Mit diesem Schritt kannst du fortfahren, sobald du von uns das E-Mail mit den Daten deiner zuvor bestellten SEE bekommen hast.
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Neue Signaturerstellungseinheit (SEE) aktivieren.Weitere SEE aktivieren.Ausführung der SEE die Variante ONLINE.CHIPKARTE wird nicht mehr unterstützt und wird nur mehr aus historischen Gründen in der App angezeigt.Zertifikat von A-Trust abrufen.Weiter und bestätige, dass die Steuernummer korrekt ist.
Als nächstes muss deine neue Registrierkasse nun offiziell in FinanzOnline angemeldet werden. Wenn du keinen eigenen Zugang zu FinanzOnline hast, dann muss dein Steuerberater das für dich machen (siehe unterhalb für Details).
Um die Anmeldung selbst in FinanzOnline durchzuführen, befolge bitte diese Schritte:
SEE anmelden und in Betrieb nehmen.Daten der SEE anzeigen.Eingaben und dann auf Registrierkassen.Registrierung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit.Art der Sicherheitseinrichtung die Option Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) eines Dienstleisters.Vertrauensdiensteanbieter die Option AT1 A-TRUST.Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikats die zuvor im ARGE-Programm kopierte Seriennummer deines Zertifikats ein.Registrieren und kontrolliere, dass die SEE nun korrekt in FinanzOnline aufgelistet wird.Daten der Kasse anzeigen.Eingaben und dann auf Registrierkassen.Registrierung einer Registrierkasse.Kassenidentifikationsnummer die zuvor im ARGE-Programm kopierte Kassen-ID ein.Benutzerschlüssel AES-256 den zuvor im ARGE-Programm kopierten Benutzerschlüssel ein. Vermeide jedenfalls manuelles Eintippen des Benutzerschlüssels, denn dabei kann nur allzu leicht ein Tippfehler passieren.Bemerkung und Prüfwert für Benutzerschlüssel kannst du leer lassen.Registrieren und kontrolliere, dass die Registrierkasse nun korrekt in FinanzOnline aufgelistet wird.FinanzOnline OK, um der App zu bestätigen, dass die Anmeldung in FinanzOnline erfolgreich war.
Du kannst alternativ die Anmeldung deiner Registrierkasse in FinanzOnline auch im sogenannten „Datenstromverfahren“ wie folgt durchführen:
SEE anmelden und in Betrieb nehmen.Datei-Upload: SEE + Kasse.Daten exportieren und als XML speichern.Eingaben und dann Übermittlung.Registrierkassen.Datei auswählen und wähle die XML-Datei für die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (SEE).Datei senden. (Es kann immer nur eine einzelne Datei ausgewählt und gesendet werden.)Eingaben und dann auf Registrierkassen.Liste aller Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten und prüfe, ob deine Signaturerstellungseinheit dort aufgelistet ist.Liste aller Registrierkassen und prüfe, ob deine Registrierkasse dort aufgelistet ist.FinanzOnline OK, um der App zu bestätigen, dass die Anmeldung erfolgreich war.
Wenn du selbst keinen Zugang zu FinanzOnline hast, dann musst du die Anmeldung deiner Registrierkasse über deinen Steuerberater machen lassen.
Das funktioniert im Wesentlichen gleich wie unter „Anmeldung in FinanzOnline im Datenstromverfahren“ beschrieben, nur mit dem Unterschied, dass du die beiden XML-Dateien deinem Steuerberater schickst anstatt sie in FinanzOnline hochzuladen.
Sobald dir dein Steuerberater die Rückmeldung gibt, dass die Anmeldung in FinanzOnline geklappt hat, klicke im ARGE-Programm in der Registrierkassen-Verwaltung auf SEE anmelden und in Betrieb nehmen und dann auf die Schaltfläche FinanzOnline OK, um der App zu bestätigen, dass die Anmeldung erfolgreich war.
Sobald deine SEE und Registrierkasse erfolgreich in FinanzOnline registriert sind, muss die Registrierkasse noch innerhalb einer Woche mit einem sogenannten „Startbeleg“ in Betrieb genommen werden.
Startbeleg erstellen und ausdrucken. Der Startbeleg wird angezeigt.Der Beleg ist OK. Wenn die Prüfung nicht erfolgreich war, dann siehe die FAQ „Was soll ich tun, wenn die Prüfung fehlschlägt?“.
Das Zertifikat der Registrierkasse ist exakt 5 Jahre lang gültig und muss vor Ablauf rechtzeitig erneuert werden. Der Ablauf dazu ist wie folgt:
Weitere SEE aktivieren wie unter Signaturerstellungseinheit (SEE) aktivieren beschrieben.SEE testen klickst.
Wenn du dir ganz sicher bist, dass du deine Registrierkasse nicht mehr benötigst, dann musst du sie manuell abmelden. Bitte befolge dazu diese Schritte:
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Kasse außer Betrieb nehmen.Eingaben und dann auf Registrierkassen.Abmeldung einer Registrierkasse (oder ähnlich) und führe die Abmeldung durch.
Der Gesetzgeber legt fest, dass mit Ablauf jedes Kalenderjahres ein Jahresbeleg erstellt werden muss, welcher den Kassenstand zu Jahresende enthalten muss.
Der Jahresbeleg ist also entweder der letzte Beleg im alten Jahr oder der erste Beleg im neuen Jahr. Bei unserer Registrierkasse ist es der erste Beleg im neuen Jahr. Die Erstellung des Jahresbelegs kann bei uns daher erst ausschließlich nach dem Jahreswechsel erfolgen.
Beachte bitte, dass die Erstellung des Jahresbeleges jedenfalls erfolgen muss, bevor der erste Barbeleg im neuen Jahr erstellt wird. Das Programm kümmert sich zwar automatisch darum, aber wir empfehlen trotzdem dringend, den Jahresbeleg bereits vor dem ersten Arbeitstag im neuen Jahr zu erstellen. Das Erstellen, Ausdrucken und Prüfen des Jahresbelegs kann ein paar Minuten dauern. Wenn also bereits ein Patient auf seine Honorarnote wartet, ist dafür der falsche Zeitpunkt!
Beachte auch, dass der Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar erstellt und geprüft werden muss. Das gilt selbst dann, wenn du die Registrierkasse aktuell gar nicht mehr verwendest (z.B. aufgrund von Karenz oder Umstellung der Zahlungsart auf Überweisung). Ein Jahresbeleg muss immer erstellt werden, solange die Registrierkasse in FinanzOnline angemeldet ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob du die Registrierkasse auch tatsächlich verwendest.
Folge diesen Schritten, um einen Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen. Wenn du mehrere Registrierkassen angemeldet hast, dann musst du diese Schritte für jede Kasse separat durchführen!
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Jahresbeleg erstellen verfügbar. Nach einem Klick auf diese Schaltfläche wird der Jahresbeleg angezeigt.Der Beleg ist OK. Wenn die Prüfung nicht erfolgreich war, dann siehe die FAQ „Was soll ich tun, wenn die Prüfung fehlschlägt?“.
Du kannst bzw. musst in folgenden Situationen einen Nullbeleg erstellen:
Folge diesen Schritten, um einen Nullbeleg zu erstellen und zu prüfen:
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Nullbeleg erstellen. Der Nullbeleg wird angezeigt.
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.DEP-Ordner öffnen.
Unsere Software prüft die erstellten Registrierkassen-Belege (Startbeleg, Jahresbeleg, Nullbeleg, Schlussbeleg) nicht automatisch. Du musst die Prüfung stattdessen manuell durchführen. Wir empfehlen dafür die offizielle BelegCheck-App des Finanzamts. Mit Hilfe dieser App funktioniert die Prüfung schnell und einfach.
So aktivierst du die BelegCheck-App auf deinem Smartphone:
Eingaben und dann auf Registrierkassen.Verwaltung von Authentifizierungscodes für App zur Prüfung der Kassenbelege.Code anfordern.Liste aller aktiven Authentifizierungscodes angezeigt.BMF BelegCheck App auf deinem Smartphone. Diese App findest du hier: https://www.bmf.gv.at/services/apps.html#belegcheck
Falls du die BelegCheck App nicht auf deinem Smartphone installieren willst oder kannst, steht dir alternativ auch FinanzOnline für die Belegprüfung zur Verfügung:
FinanzOnline: Datei-Upload.FON_Startbeleg_XXXXXXX.xml an. (Das XXXXXXX ist hierbei ein Platzhalter für deine Kassen-ID, und die Belegart kann alternativ auch Jahresbeleg, Nullbeleg oder Schlussbeleg sein.)Eingaben und dann Übermittlung.Registrierkassen.Datei auswählen und wähle die angezeigte XML-Datei von vorhin.Datei senden.Eingaben und dann Registrierkassen.Liste aller übermittelten Belege und dann auf die Schaltfläche Abfragen.Eingaben und dann Registrierkassen.Liste aller Registrierkassen und prüfe, ob dort folgendes steht:Status der Registrierkasse sollte In Betrieb sein.Startbeleg sollte OK sein.
Schicke deinem Steuerberater entweder den ausgedruckten Beleg oder die zugehörige PDF- oder XML-Datei. Warte das Prüfergebnis ab und bestätige anschließend im ARGE-Programm, dass der Beleg erfolgreich geprüft wurde.
Eingaben und dann Registrierkassen. Klicke auf Liste aller übermittelten Belege und dann auf die Schaltfläche Abfragen. Suche in der Ergebnisliste jenen Beleg, bei dem die Prüfung fehlgeschlagen ist. Klicke auf die Belegnummer, um die Details zu diesem Beleg zu sehen. Unter dem Punkt Meldung kannst du evtl. weitere Details zur Fehlerursache sehen.
Du erstellst einfach deine (Teilzahlungs-)Rechnungen wie bisher. Bei bar bezahlten Rechnungen befindet sich ab sofort automatisch im unteren Bereich ein zusätzlicher QR-Code. Dabei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen QR-Code für Registrierkassen-konforme Honorarnoten.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Belegerteilung „zeitnah“ erfolgen muss. Der Kunde muss also nach der Barzahlung ohne nennenswerte Verzögerung über den Beleg verfügen können.
Es kommt dabei jedoch laut den gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Form an. Somit sind sowohl die Papierform als auch die digitale Form erlaubt. Es ergeben sich drei Möglichkeiten für die gesetzeskonforme Belegerteilung:
Der QR-Code erscheint nur dann, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Kassa unter Registrierkassenverwaltung.
Du kannst einfach im Vorhinein alle Teilzahlungsrechnungen erstellen und dann deine Hausbesuchsrunde mit den bereits ausgedruckten Belegen in der Tasche machen. Sollte ein Hausbesuch doch entfallen, dann kannst du die Rechnung anschließend einfach wieder stornieren.
Diese Vorgehensweise ist per Erlass vom 4.8.2016, Kap. 6.7.1.2 ausdrücklich erlaubt.
Ja, falls diese Benutzer von unterschiedlichen Personen verwendet werden.
Falls diese Benutzer von derselben Person verwendet werden (z.B. wenn du zwei verschiedene Praxis-Standorte hast und dafür zwei verschiedene Benutzer im Programm angelegt hast), dann
Ja.
Ja. Unsere Registrierkasse verbindet sich bei jeder Belegsignatur mit einem Server der Firma A-Trust. Es erfolgt jedoch keine Verbindung zum Finanzamt bzw. zu einer Behörde.
Nein.
Ja. Der Signaturvorgang der Registrierkasse läuft mittels HTTPS über eine verschlüsselte Verbindung zu einem Server von A-Trust. Das ist auch bei Verwendung einer öffentlichen Internetverbindung (wie z.B. einem öffentlichen WLAN) sicher.
Es kann vorkommen, dass deine Registrierkasse nicht einsatzbereit ist. Ein möglicher Grund dafür ist natürlich, dass dein gesamter Computer gerade nicht funktioniert.
In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten:
Es kann vorkommen, dass deine Registrierkasse nicht einsatzbereit ist. Ein möglicher Grund dafür ist z.B. ein Ausfall deiner Internetverbindung oder (in sehr seltenen Fällen) auch, dass die technische Registrierkassen-Infrastruktur gerade nicht funktioniert.
Falls deine Registrierkasse gerade nicht einsatzbereit sein sollte, dann zeigt dir das Programm bereits vor dem Erstellen der Honorarnote einen entsprechenden Hinweis an. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten:
Wenn nur dein Drucker gerade nicht einsatzbereit ist, handelt es sich nicht um einen Kassenausfall.
Sofern der Patient zustimmt, kannst du den Beleg einfach digital per E-Mail an den Patienten versenden, anstatt ihn auszudrucken.
Wenn der Patient eine Honorarnote auf Papier benötigt, dann musst du händische Barbelege mit Durchschrift erstellen. Schreibe auf die händisch erstellten Belege unbedingt die zugehörige Rechnungsnummer des ARGE-Programms. Eine nachträgliche Erfassung der händischen Belege im Programm ist nicht erforderlich, weil die Honorarnoten ja ohnehin bereits ordnungsgemäß erfasst wurden (sie sind nur nicht ausgedruckt worden). Die Durchschriften der händisch ausgestellten Barbelege müssen archiviert und 7 Jahre lang für etwaige Finanzprüfungen aufbewahrt werden. Sobald dein Drucker wieder funktioniert, kannst du dem Patienten die ausgedruckte Honorarnote nachträglich zukommen lassen.
Ja, aber:
Ja. Siehe auch die Frage „Wie erstelle ich einen Nullbeleg?“ für weitere Details.
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.DEP-Ordner öffnen.
Falls du das ARGE-Programm nicht mehr installiert hast oder es nicht mehr öffnen kannst, dann findest du das gesammelte Protokoll deiner Registrierkasse auch im folgenden Unterordner des ARGEPHYSIO Daten-Ordners:
User1\RegKasse\XXXXXXX\DEP (das XXXXXXX ist hierbei ein Platzhalter für deine Kassen-ID, und wenn es mehrere Benutzer gibt, dann prüfe zusätzlich zu User1 auch alle weiteren vorhandenen UserX Unterordner)
Das Datenerfassungsprotokoll kann wie folgt für einen beliebigen Zeitraum exportiert werden:
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.DEP exportieren.
Prinzipiell fordert die RKSVO, dass die Protokolle „revisionssicher“ gespeichert werden müssen. Das bedeutet, dass eine unbemerkte Manipulation im Sinne der üblichen Grundaufzeichnungspflichten ausgeschlossen sein muss.
Rechtlich völlig einwandfrei wäre das nur durch die zusätzliche externe Sicherung der Protokolle bei einem eigens dafür zertifizierten Dienstleister oder durch das zusätzliche manuelle regelmäßige Sichern der Protokolle auf einmalig beschreibbaren Speichermedien (wie z.B. speziell dafür gefertigte USB-Sticks) erreichbar.
Im Rahmen des Einsatzes unserer Software in einer therapeutischen Praxis und mit den technischen Möglichkeiten eines Therapeuten ist eine unbemerkbare Manipulationsmöglichkeit faktisch nicht gegeben. Durch die Verkettung der Protokolleinträge wäre ein enormer technischer Aufwand sowie umfangreiches Detailwissen über kryptographische Hashverfahren notwendig, um das Protokoll unbemerkbar zu manipulieren.
Uns ist bisher keine Beanstandung seitens des Finanzamts bekannt, sofern das Protokoll mit gängigen Backup-Methoden wie der unsrigen regelmäßig und verlässlich gesichert und archiviert wurde.
Nein.
Unsere Registrierkasse ist nahtlos in die Honorarnotenerstellung unserer Praxissoftware integriert. Die Honorarnoten unserer Software sind gleichzeitig auch die signierten Registrierkassen-Belege. Im Vergleich zu anderen Software-Lösungen entfällt dadurch nicht nur die teure Anschaffung eines Bondruckers, sondern auch das mühsame Hin- und Herwechseln zwischen einer zusätzlichen Registrierkassen-Software und der Patientenverwaltung.
Falls du einen Bondrucker verwenden möchtest, dann achte bitte darauf, dass er folgende Anforderungen erfüllt:
Wir geben prinzipiell weder eine Hardware- noch eine Hersteller-Empfehlung ab. Wir bieten auch keinen Support für Hardware-Probleme von Bondruckern an. Von etlichen Bondruckern hört und liest man, dass deren Installation nicht gerade einfach ist. Unsere Empfehlung ist daher, ein Produkt auszusuchen, von dem gesichert bekannt ist, dass es unter Windows einwandfrei funktioniert.
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Bondrucker einrichten.
Die Registrierkasse erfasst nur Bareinnahmen. Unbare Einnahmen scheinen in der Registrierkasse nicht auf.
Alle Daten der Registrierkasse werden im einheitlichen Daten-Ordner unserer Anwendung gespeichert. Sie kommen bei einer Übersiedlung auf ein anderes Gerät automatisch mit. Du musst dich um die Übersiedlung der Registrierkasse also nicht extra kümmern.
Ja, bis zur Erreichung der Kleinunternehmergrenze (bzw. solange du von der USt befreit bist). Diese Grenze liegt seit 2025 bei 55.000 Euro umsatzsteuerpflichtigem Umsatz im Jahr.
Wie unser Programm im Gesamten kennt auch unsere Registrierkasse keine Umsatzsteuer. Das liegt daran, dass wir unser Programm gezielt nur für den laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfreien Gesundheitsberufe-Sektor anbieten.
Bei gewerblicher Tätigkeit (zum Beispiel als gewerbliche Heilmasseurin oder beim Verkauf von Zusatzprodukten) musst du jedoch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, solange deine gewerblichen Einnahmen unter der oben genannten Grenze bleiben. Solange du umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer bist, kannst du unsere Registrierkasse verwenden.
Seit 2017 zählen Einnahmen aus dem umsatzsteuerfreien Gesundheitsberufe-Sektor nicht mehr zur Kleinunternehmer-Grenze dazu. Wenn du also z.B. 100.000 Euro pro Jahr mit Physiotherapie einnimmst und weitere 30.000 Euro mit dem Verkauf von Zusatzprodukten, dann bist du trotzdem umsatzsteuerrechtlich ein Kleinunternehmer und musst daher keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Nein. Unsere Registrierkasse ist fest mit der Ausstellung von Honorarnoten über unser Programm verbunden und nicht unabhängig davon verwendbar.
Ja.
Du kannst das ARGE-Programm auch zusammen mit einer anderen Registrierkassen-Software verwenden. Du kannst also in unserem Programm die Honorarnote erstellen und dann mit einer anderen Registrierkassen-Software zusätzlich den gesetzlich erforderlichen Registrierkassen-Beleg. Diese beiden Belege kannst du separat ausdrucken und dann zusammenheften.
Komfortabel ist das aber nicht. Wenn du einfach die in unser Programm integrierte Registrierkasse verwendest, dann hast du keine unnötige Mehrarbeit und benötigst auch keinen eigenen Bondrucker für den Belegdruck. Wir bieten die Registrierkasse außerdem zu einem unschlagbar günstigen Preis an.
Beachte auch, dass eine einzelne Zahlung nicht mehrfach in unterschiedlichen Registrierkassen erfasst werden darf. Es ist jedoch erlaubt, mehrere Registrierkassen parallel zu verwenden, solange ein einzelner Zahlungsvorgang nicht in mehreren Registrierkassen erfasst wird.
Ja. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Registrierkassen-Belege auf die Sekunde genau ausgestellt werden müssen.
Nein, inzwischen nicht mehr.
Früher haben wir Chipkarten-Zertifikate unterstützt, jedoch hat A-Trust die Aktivierung der ursprünglich an uns ausgestellten Chipkarten zurückgezogen. Angeblich war das rechtlich notwendig. Es war also nicht unsere Entscheidung, das Angebot der Chipkarten-Zertifikate einzustellen.
Verwende statt dem Chipkarten-Zertifikat ein Online-Zertifikat. Du kannst dieses direkt im Programm bestellen. Siehe den Abschnitt „Wie komme ich zu einer Registrierkasse?“ für weitere Details dazu.
Die Rechtsgrundlage für die Registrierkasse ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), welche der österreichische Gesetzgeber mit BGBl. II Nr. 210/2016 erlassen hat.
Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.Nullbeleg erstellen und drucke den Beleg aus oder speichere ihn auf dem USB-Stick.Kassa auf Registrierkassen-Verwaltung.DEP exportieren und speichere das Protokoll auf dem USB-Stick.Kassa auf Finanzprotokoll exportieren und speichere den Export auf dem USB-Stick.Kassa auf Beschreibung E131 gem. BAO §131 und drucke das PDF aus oder speichere es auf dem USB-Stick.